top of page

AGB

Buvette Querbeet

catering-in-style GmbH

Mittlere Strasse 48

4056 Basel

+41 79 631 85 49

info@catering-in-style.ch

www.catering-in-style.ch

MWST-Nr. CHE-167.172.988 MWST

​

Haftungsausschluss

 

Die auf dieser Website enthaltenen Informationen dienen ausschliesslich allgemeinen Informationszwecken. Die Inhalte werden von der Buvette Querbeet (catering-in-style GmbH) bereitgestellt. Obwohl wir uns bemühen, die Angaben aktuell und korrekt zu halten, übernehmen wir keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich Vollständigkeit, Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Eignung oder Verfügbarkeit in Bezug auf die Website oder die darin enthaltenen Informationen, Produkte, Dienstleistungen oder Darstellungen. Jegliches Vertrauen, das Sie in solche Informationen setzen, erfolgt auf eigenes Risiko.

 

In keinem Fall haften wir für Verluste oder Schäden jeglicher Art – einschliesslich, aber nicht beschränkt auf indirekte oder Folgeschäden oder Verluste, die sich aus der Nutzung dieser Website oder im Zusammenhang damit ergeben.

​

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeine Bestimmungen

 

Die gastronomischen Angebote können frei gewählt werden. Es besteht keine Bezugsverpflichtung. Eine gültige Wirtschaftsbewilligung liegt vor. Weitere behördliche Bewilligungen sind Sache des Veranstalters.

Alle Anlässe müssen mit mindestens einer verantwortlichen Person aus dem Querbeet-Team begleitet werden.

 

2. Versicherung

 

Der Veranstalter haftet für sämtliche Risiken, die sich aus dem Anlass ergeben (Unfall, Diebstahl, Haftpflicht, Schäden durch Besucher:innen, Verlust etc.), und muss dafür eine eigene, angemessene Versicherung abschliessen.

 

3. Annulationsgebühren

    •    Mindestens CHF 500.– nach definitiver Reservation (auch per E-Mail)

    •    75 % des vereinbarten Betrags bis 120 Tage vor Anlass

    •    100 % des vereinbarten Betrags ab 90 Tage vor Anlass

 

4. Auf- und Abbau, Reinigung, Schäden

 

Gebäude, Einrichtung und Mobiliar sind sorgfältig zu behandeln.

Veränderungen an Räumlichkeiten sowie Befestigungen an Wänden oder Decken sind vorgängig mit dem Vermieter abzusprechen.

Schäden jeglicher Art sind meldepflichtig und werden auf Kosten des Mieters repariert. Verlorene Gegenstände sind vom Mieter zu ersetzen.

 

5. Abfall

 

Der Abfall ist unmittelbar nach Veranstaltungsende zu entsorgen (Flaschen, Aschenbecher, Esswaren, Geschirr etc.). Abfälle können in Kehrichtsäcken in den vorgesehenen Containern entsorgt werden.

 

6. Mobiliar

 

Benutztes Mobiliar ist sauber, unbeschädigt und verräumt zurückzugeben. Wo nichts anderes vereinbart ist, muss der Raum in gestaubsaugtem Zustand übergeben werden. Nachträgliche Reinigungen gehen zu Lasten des Veranstalters.

Mitgebrachtes Material ist bis spätestens 2 Stunden vor Abgabe des Raumes durch den Veranstalter zu entfernen. Nicht abgeholtes Material wird auf Kosten des Veranstalters entsorgt.

 

7. Kinderaufsicht

 

Mehrere Kinder (>4) im Alter von 4–14 Jahren müssen zwingend von einer eigens dafür engagierten, nicht am Anlass beteiligten Betreuungsperson beaufsichtigt werden (Auflage der SRH).

 

8. Feuerwerk

 

Feuerwerk ist auf dem Gelände der Buvette Querbeet sowie im angrenzenden Gebiet verboten (Auflagen SRH).

 

9. Information an Gäste

 

Die Gäste müssen im Vorfeld über folgende Punkte informiert werden:

„Achtung, Industriegebiet. Auf den öffentlichen Wegen bleiben. Eltern haften für ihre Kinder.“

 

Den Anweisungen des Betreuungspersonals ist jederzeit Folge zu leisten (Auflage SRH).

 

10. Getränke

 

Getränkepauschalen werden vorab mit der catering-in-style GmbH vereinbart. Massgeblich sind die in Offerte und Rechnung festgehaltenen Konditionen.

Wird ein Inklusiv-Angebot für Getränke vereinbart, gilt dieses für 4 Stunden. Danach wird der zusätzliche Konsum nach effektivem Verbrauch abgerechnet.

​

Gerichtsstand ist Basel-Stadt.

bottom of page